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1. Juli 2025
Überarbeitung des Regelbuches
Neu:
Art I - Mitglieder der European Blowgun Federation müssen folgenden Regeln entsprechend handeln, wenn sie an nationalen sowie internationalen Veranstaltungen der EBGF teilnehmen oder diese ausrichten.
Art III - Ausrüstung
Blasrohrklasse B - mit einer Gesamtlänge bis 170 cm
Blasrohrklasse C - mit einer Gesamtlänge bis 130 cm
3.2.1
Die Pfeile müssen als 1. und 2. Pfeil, und individuell erkennbar sein (z.B. Initialen des Schützen).
Art IV - Altersklassen
Para - Schützen statt Handicap - Schützen
Art VI - Wettbewerb
6.6.4
Personen jeder Größe müssen freie Sicht auf die ganze 3D Scheibe haben.
6.10.1 Gruppeneinteilung maximal 7 Personen je Gruppe
6.11.3. zweiter Absatz
Der Schütze bestätigt damit, dass er mit dem Wert jedes eingetragenen Pfeils einverstanden ist.
6.11.4.
Findet eine elektronische Trefferaufnahme statt, müssen trotzdem Schusszettel geführt werden. Im Zweifelsfall gelten die Einträge auf dem Schusszettel.
Art VII Wertung
2. Absatz
Das gleiche gilt, wenn ein Pfeil von einem anderen Pfeil getroffen wird, und beide vom Ziel herausfallen.
Art VIII Einspruch
Jeder Schütze kann gegen einen Konkurrenten, gegen Mitglieder der Turnierleitung, gegen Schiedsrichter oder gegen im Turnier tätige Personen wegen Unregelmäßigkeiten während des Wettkampfes protestieren. Der Protest ist schriftlich bei der Jury (mit einer Begründung und, wenn möglich unter Nennung von Zeugen) einzubringen. Für die Behandlung von eingebrachten Protesten muss eine Kaution von € 50,-- hinterlegt werden. Diese wird im Falle der Bestätigung des Protestes zurückbezahlt.
a) bis 30 Minuten vor Beginn des 1. Wertungsdurchganges gegen Starterlaubnis
eines Schützen
b) bis längstens 20 Minuten nach Beendigung des Turniers gegen Reglementverstöße
c) bis längstens 15 Minuten nach Veröffentlichung der Zwischenergebnisse und des
Endergebnisses gegen das Ergebnis
Jeder Protest und jeder begründete Mitteilung ist von der Jury zu prüfen und die Entscheidung, sofern möglich, sofort zu fällen. Der Beschuldigte soll, wenn immer möglich, vor Fällen des Entscheides angehört werden. Die getroffenen Entscheidungen sind dem betroffenen Schützen oder Funktionär sofort möglichst vor der Siegerehrung, mitzuteilen
Nach Ablauf dieser Einspruchsfrist ist das Ergebnis endgültig.
Art XI
Der Veranstalter legt die Trefferaufnahme fest (elektronische, einfache oder doppelte Schreibweise)
Die Einteilung der Blasrohrklassen entscheidet der jeweilige nationale Verband.
9. Mai 2025
Wir begrüßen Český foukačkový sport z.s. als 4. Nation bei EBGF.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
26. Jänner 2024
Der Sportdirektor Michael Speth, DEU hat mit 25. Jänner 2024 seine Funktion aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen zurückgelegt.
Wir bedauern und wünschen ihm alles Gute.